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   BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82   

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https://dejure.org/1983,5278
BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82 (https://dejure.org/1983,5278)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1983 - 2 B 116.82 (https://dejure.org/1983,5278)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1983 - 2 B 116.82 (https://dejure.org/1983,5278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82
    Dies gilt schon deshalb, weil eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nach diesen Vorschriften nur in Betracht kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts bzw. eines anderen Oberverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82
    Dies gilt schon deshalb, weil eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nach diesen Vorschriften nur in Betracht kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts bzw. eines anderen Oberverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82
    - Übrigens stünde bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung der Anspruch der Anerkennung jedenfalls im Ermessen des Dienstherrn (vgl. Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1981 - 2 A 95/80
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82
    Gegen diese, in erster Linie organisatorischen und finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung tragenden Richtlinien bestehen auch inhaltlich keine rechtlichen Bedenken; denn sie sind geeignet, die Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch im Rahmen des Reisekostenrechts einheitlich und sachgerecht zur Anwendung zu bringen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 A 95/80 - [RiA 1982 S. 17, 18]).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82
    Dies gilt schon deshalb, weil eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nach diesen Vorschriften nur in Betracht kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts bzw. eines anderen Oberverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; 27, 155 [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]; Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 61.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82
    Die Frage, ob das "überwiegende dienstliche Interesse", wie im Berufungsurteil geschehen, durch zahlenmäßigen Vergleich der im dienstlichen und im eigenen Interesse gefahrenen Kilometer zu bestimmen ist - wobei die Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle dem eigenen Interesse zuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 61.63 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 10 - S. 60 -]) -, würde sich in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht allgemein stellen.
  • BVerwG, 08.10.1965 - VIII C 255.63

    Umfang des Ersatzes für einen Sachschaden an einem privateigenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 116.82
    Die Revision ist auch nicht wegen Abweichungen von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 255.63 - (ZBR 1966, 117) sowie dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. Mai 1972 - III R 3.72 - (ZBR 1972, 347) (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 127 Nr. 1 BRRG) zuzulassen.
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